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SGI Fusion

Achtung Webseiten betreiber !!!

Der Schreck war groß. Webseiten, wie beispielsweise FAZ.net, spekulierten, ob nun Webseitenbetreiber ihre Webseiten als PDF abliefern sollen. Dabei bräuchte man sich ja nur umzuschauen. Bereits seit 1996 archiviert Australien Webseiten. Allerdings nicht verpflichtend. Und die National Library fragt um Erlaubnis bevor sie speichern. Und wie wird es dort gemacht? Online und automatisch! Die Adresse der Webseite wird einfach im PANDORA System angelegt, das Intervall festgelegt und schon ist es erledigt. Keine Handarbeit und kein Zeitaufwand mehr. Und Deutschland? So genau weiß es noch keiner.

Daher gab es hier die Notwendigkeit einer Klarstellung. Laut DNB Webseite werden Webseiten aller Art noch nicht gesammelt. So heißt es: “In einer weiteren Stufe ist das Harvesting (Auslesen) solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. “Soweit so gut. Aber welche Art von Webseiten sind betroffen? Hier soll die DNB Webseite aufklären: “Netzpublikationen, die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.” Alles verstanden? Wie werden nun die Kriterien zur Unterscheidung sein? So sollen Webseiten, die themen- oder personenbezogene Informationen von öffentlichem Interesse enthalten, sammelpflichtig sein. Wird die Webseite Ihres Unternehmens betroffen sein?

Jedenfalls besteht hier Aufklärungsbedarf. Im Zweifel schicken Sie einfach eine Anfrage an die DNB und bitten um Klärung, ob Ihre Webseite “auf Grund fehlender Relevanz von der Ablieferungspflicht befreit werden kann”. Grundsätzlich kann laut § 1 der “Verordnung über die Pflichtablieferung” die Bibliothek auf die Ablieferung verzichten, wenn an der Sammlung kein öffentliches Interesse besteht. Macht ja Sinn. So sind einige Kategorien von der Sammelpflicht ausgeschlossen – wie in beantworteten Anfragen ausgeführt wird – wie etwa Firmenhomepages, Onlineshops und Webkataloge. Aber halt nur dann wenn sie geschäftlichen oder innerbetrieblichen Zwecken dienen. So bittet die Nationalbibliothek dann, sogar von der Ablieferung abzusehen. Uff, nochmals Glück gehabt.

Fragt man sich jetzt nur noch, was die ganze Aufregung sollte ...

Quelle: Profiler Link

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