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INTERNETHANDEL: NEUE WIEDERRUFSBELEHRUNG ALS GESETZ KOMMT ZUM 31.10.2009

Die Belehrung von Käufern im Internethandel gerichtsfest zu gestalten, war schon immer ein großes Problem. Bereits im Jahr 2002 hatte daher das Bundesjustizministerium (BMJ) – um Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung zu erleichtern – ein Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet, die in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten sind. Wenn diese Muster verwendet werden, galten die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an eine Belehrung als erfüllt, so zumindest die Hoffnung des Ministeriums.

Tatsächlich vertraten immer mehr Gerichte in den letzten Jahren die Auffassung, dass die bislang geltenden Muster nicht sämtlichen Anforderungen des BGB genügten und deswegen unwirksam seien. Es kam verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, welche die Muster in ihrer
bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage verwendet hatten. Dies hat bei den betroffenen Wirtschaftskreisen zu erheblicher Verunsicherung
geführt.

Diese Diskussion über eine rechts sichere und verbraucherfreundliche Gestaltung des Widerrufs rechtes oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der neuen Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers, die zum 01.04.2008 in Kraft getreten ist, auch nicht beendet worden. Diese aktuell seit 1. Oktober 2008 zwingend vorgeschrieben Belehrung (vgl. im einzelnen hierzu Profiler 6/2008) ist weiterhin „nur“ eine Verordnung mit der Folge, dass Gerichte diese in Teilen als unwirksam erklären können. Erschwerend kommthinzu. dass die Muster-Belehrung zum 01.04.2008 zudem nicht verbraucherfreundlich ist und kryptisch formuliert ist.

Quelle: Profiler Link

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