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Gebühr für den Zuhörer

Hallo ihr,

gerade erreicht mich eine Information, dass das deutsche Bundesamt für Onlinemusik ab dem 01.06.2016 eine Gebühr auch für das Zuhören von Webradios erhebt. Wie das ganze Abgerechnet werden soll ist noch im Gespräch. Man ist sich noch nicht ganz einig, ob es pro gehörte Minute oder pro gehörtes Lied (bei nur einem Teil vom Lied nur prozentuall) gerechnet wird. Das ganze soll dann automatisch über die Telefongebühr mit abgezogen werden.

Viele Webradiobetreiber sind jetzt schon erbost, weil die Gema & GVL schon genug Gebühren verlangt. Weiter Informationen gibt es, wenn wir etwas neues wissen.


Was haltet ihr davon? Gebt doch in den Komentaren mal euer Feedback ab

Dies war natürlich nur ein Aprilscherz :D

 Kommentare 

#1 | Goslarer1 , 31. May 2016 00000005 16:31:04
Einen Aprilscherz.
Aber so abwägig ist das mal nicht, die Regierung hatte bereits vor ein paar Jahren darüber nachgedacht, eine Pauschale von jedem Internetnutzer über die Telefon-/Internetrechnung zu erheben um die GEMA-Gebühren wie bei der GEZ zu erheben.
Der Grund zum Diskussionsthema der Regierung war, das viele Urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik, Videos, Bilder usw. unerlaubt veröffentlicht wird wie zum Beispiel über die sozialen Plattformen wie Facebook usw.
In den Preisen von Multimediageräten wie Drucker/Scanner wird ja bereits seit ein paar Jahren eine Urheberrechtspauschale erhoben, ich denke, das wird auch für das Internet so kommen.

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