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MG Chat 1.0.0
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| turbo-opa |
Geschrieben am 27. Januar 2010 08:10:57
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leider nicht für jeden zum dl schade
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| ObiWan |
Geschrieben am 27. Januar 2010 17:04:17
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Naja dann holste dir halt den Premium Rang, dann kannste es auch nutzen.
Editiert von ObiWan am 27. Januar 2010 17:04:44
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| MarcusG |
Geschrieben am 27. Januar 2010 17:14:41
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Es gibt nun auch eine Demo-Version ohne Premium
Gruß Marcus
Support per Mail, PN, ICQ oder MSN ist kostenpflichtig!
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| turbo-opa |
Geschrieben am 27. Januar 2010 19:57:30
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ja dann würde aber ein kaufvertrag zustande kommen den ich so nicht machen möchte da es rechtlich nicht ok ist oder werde für den kauf eines premium acounts steuern bezahlt?
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| ObiWan |
Geschrieben am 27. Januar 2010 20:15:25
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Du scheinst nicht so viel Ahnung zu haben, oder?
Ich habe auch ein Gewerbe und stelle meine Produkte ohne MwSt. bereit! Da ich ein Kleingewerbe habe.
Und außerdem ist das bei MarcusG ja nur eine kleine private Spende für die Arbeit. Das ist ja nix weltbewegendes.
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| turbo-opa |
Geschrieben am 27. Januar 2010 21:32:44
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aber auch das ist steuerpflichtig noch dazu wo er nicht mal agb´s hat. bin im übrigen gelernter kaufmann im einzelhandel und weiß schon was ich schreibe. mir gehts auch nicht darum das er was verdienen will mir gehts nur darum das er fette werbung für sein projekt macht aber die kleinigkeit vergißt das es nicht kostenlos ist auch wenns nur 3euro sind. das sollte dann zumindest ,mal dabei stehen.
andere geben darüber ja auch auskunft bevor sie ein projekt umwerben.
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| BabyTunes |
Geschrieben am 28. Januar 2010 09:37:34
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turbo-opa schrieb:
aber auch das ist steuerpflichtig noch dazu wo er nicht mal agb´s hat. bin im übrigen gelernter kaufmann im einzelhandel und weiß schon was ich schreibe. mir gehts auch nicht darum das er was verdienen will mir gehts nur darum das er fette werbung für sein projekt macht aber die kleinigkeit vergißt das es nicht kostenlos ist auch wenns nur 3euro sind. das sollte dann zumindest ,mal dabei stehen.
andere geben darüber ja auch auskunft bevor sie ein projekt umwerben.
Google erstmal und mach dich schlau, für was man spenden auch nehmen kann.
Was Marcus macht ist völlig legal.
Und wenn ich mal auf deine Seite gehe, ist da auch ein Spenden Button und bei dir finde ich auch weder AGB´s.
Nicht jede Spende ist gleich Steuerpfichtig!
Ausserdem darf man als Privatperson eine bestimmte summe im Jahr einnehmen, die man nicht versteuern muss oder ähnliches.
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| emblinux |
Geschrieben am 28. Januar 2010 11:44:39
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Ich möchte euch bitten beim Thema zu bleiben. Es ist zwar schön, das ihr für den Marcus da Tipps habt, jedoch sollte das dann in einem eigenen Thread besprochen werden.
Hier geht es um die Vorstellung einer Infusion. Bitte äußert dahingehend eure Meinung.
Ausserdem sollte man mit Rechtsbelehrungen vorsichtig sein. Diese darf man nur machen, wenn man auch den Beruf ausübt, sonst macht man sich strafbar.
Das Lernen ist wie ein Meer ohne Ufer. Konfuzius
Alles wird Gut!
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| slaughter |
Geschrieben am 28. Januar 2010 23:21:57
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In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Quelle: Wikipedia.
Es handelt sich also nicht um eine Spende, und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Ich gebe darauf keine Gewähr (obwohl ich damit berufl zu tun habe)
Editiert von slaughter am 28. Januar 2010 23:26:23
Pimped PHP-Fusion: Multi-Language, SEO Url-Rewrite und viele andere verbesserungen (auch deine Ideen sind willkommen!) |
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| MarcusG |
Geschrieben am 28. Januar 2010 23:29:36
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Überlasst ihr die rechtlichen Sachen bitte mir? Das ist ganz allein meine Angelegenheit. Das ganze hat seine Richtigkeit, und wofür ich Steuern zahle geht nur mich und das Finanzamt etwas an.
Gruß Marcus
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| emblinux |
Geschrieben am 28. Januar 2010 23:52:02
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slaughter schrieb:
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Quelle: Wikipedia.
Es handelt sich also nicht um eine Spende, und es muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Ich habe extra darum gebeten, keine derartigen Beiträge zu machen !!! Der nächste, der das tut bekommt eine Verwarnung.
Ich gebe darauf keine Gewähr (obwohl ich damit berufl zu tun habe)
Ach du bist Rechtsanwalt oder Steuerberater? Denn nur die dürfen derartige Rechtsbelehrungen machen.
Also noch ein Beitrag der nicht zum eigentlichen Thema passt und es hagelt Verwarnungen!
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| slaughter |
Geschrieben am 29. Januar 2010 15:34:43
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Anfänger

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emblinux schrieb:
Ich gebe darauf keine Gewähr (obwohl ich damit berufl zu tun habe)
Ach du bist Rechtsanwalt oder Steuerberater? Denn nur die dürfen derartige Rechtsbelehrungen machen.
Also noch ein Beitrag der nicht zum eigentlichen Thema passt und es hagelt Verwarnungen!
ja, korrekt, das bin ich, aber noch in Ausbildung und auf der anderen "Seite"
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| emblinux |
Geschrieben am 29. Januar 2010 15:43:58
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slaughter schrieb:
ja, korrekt, das bin ich, aber noch in Ausbildung und auf der anderen "Seite" 
Aber dann wirst du sicher noch keine Rechtsbelehrung machen dürfen, da du ja noch keinen Abschluss hast! Oder sehe ich das falsch ?
Ich hatte wärend meines Studiums 2 Semester Software und Urhebervertragsrecht, das berechtigt mich noch lange nicht diesbezüglich eine Belehrung oder Empfehlung auszusprechen, auf die man sich berufen darf. Ich werde mich schwer hüten. Damit sollte das letzte Wort dazu gesprochen sein...kommen wir wieder zurück zum Thema !
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